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Zuzahlung

 

Hinweise zur gesetzlichen Zuzahlung


Warum eine gesetzliche Zuzahlung?
Der Gesetzgeber hat im Rahmen von Gesundheitsreformen seit 2004 beschlossen, die Zuzahlungen so zu bemessen, dass einmal die gesetzlichen Krankenkassen kostenmäßig entlastet werden, gleichzeitig aber eine höhere Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit erreicht werden soll.
Die Apotheke ist somit gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen nach vom Gesetzgeber festgelegten Preisschema vom Kunden zu erheben, deren Beträge in voller Höhe von der Apotheke an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse weitergegeben werden.
 

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Grundsätzlich gilt:


 
Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
 
Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
 
Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.